Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit

Hallo,
habe mal eine Frage.Bin noch in Elternzeit(im dritten Jahr).Diese endet am 18.12.2015.
Hatte vor meiner Elternzeit eine unbefristete Vollzeitstelle.Habe einen Antrag auf Teilzeit mit 20 Stunden wöchentlich gestellt.Gestern war ich in der Firma.Mein Chef sagte,"da muss ich qucken wenn ich dann nach Hause schicken kann".Es wäre noch nichts entschieden.Er muss noch mit dem Regionalleiter sprechen usw.
Das verstehe ich nicht ganz.Wenn mein Vollzeitvertrag am19.12.wieder in Kraft tritt,dann hat die Firma doch durch mich höhere Personalkosten als mit einer Halbtagsstelle.Dann sollten
die eigentlich froh sein,wenn ich kürzer treffen möchte? Hmmm,können die so einfach den Antrag auf Halbzeit ablehnen?Wenn das der Fall sein sollte,muss ich sicher wieder Vollzeit einsteigen.(und das auch noch in der Weihnachtszeit im Einzelhandel).Weiß noch nicht wie ich das dann mit meiner Tochter regeln würde. Mein Chef lässt sich anscheinend Zeit mit der Entscheidung. Ich habe aber drei Monate Kündigungsfrist falls ich die Vollzeitstelle nicht antreten kann.
Sorry fürs lange schreiben.Die Frage ist,ob sie meinen Anfrag so einfach ablehnen können?

Liebe Grüße
Isabella

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Hallo,

Du schreibst etwas verwirrt. Was meinst Du mit: >>Mein Chef sagte,"da muss ich qucken wenn ich dann nach Hause schicken kann".<<
Wann Du nach Hause gehen kannst, muß er jemanden kündigen, weil er jemanden für Dich eingestellt hat?
Fakt ist, Du hast Anspruch auf Deine Vollzeitstelle. Alles andere ist dann verhandelbar, bzw. ab einer bestimmten Betriebsgröße zu behandeln.

LG

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Tut mir leid,bin tatsächlich etwas verwirrt;-)
Als Ersatz auf meine Vollzeitstelle wurde niemand eingestellt. Bei meinen Kolleginnen
Wurden die Stunden auch nicht erhöht. Mussten dann so gesehen für mich mitarbeiten:-(Allerdings wurde eine Teilzeitkraft aus einem anderen Laden ,der letztes Jahr schliessen musste bei uns eingestellt.Eigentlich sind sie dort total unterbesetzt.Aber es wird gespart.
Und ja,er meint,wenn ich wieder komme, dann muss wahrscheinlich wegen mir (!)auch jemand gehen.Die Zentrale ist da knallhart bei den Kosten.Ist ja klar.
Ich will doch nicht, dass jemand eine Stelle wegen mir verliert.Ist doch alles sch....

LG
Isabella

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Hm...wirklich ne blöde Situation. Sollte Dir aber, klingt egoistisch, ich weiß, am Ende aber egal sein ;-).
Theoretisch wäre es wirklich sinnvoll, Dich auf 20 h einzustufen, wenn so gespart werden muß. Wenn allerdings ne Teilzeitkraft für Dich da ist, müsste die dann, theoretisch, raus. Aber das ist alles gesponnen. Du kannst jetzt nur warten, ob Du die 20 h genehmigt bekommst, wenn nicht, musst Du, je nach Beriebsgröße, wieder Vollzeit kommen oder kündigen.

LG

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Der AG hat Zeit bis 4 Wochen vor geplanten Beginn der Teilzeit abzulehnen. Schriftlich! Er muss die betrieblichen Gründe auch klar darstellen können. Verpasst er diese Frist kannst du wie beantragt anfangen zu arbeiten. Es gilt dann als genehmigt.

lehnt dein AG ab und du hast lt. Teilzeit- und Befristigungsgesetz aber Recht auf Teolzeit kannst du beim Arbeitsgericht Klage einreichen Was ich, wenn ich im Recht wäre tun würde.

lg, verena